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| Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) |
Das Gesetzfür den Vorrang erneuerbarer Energien, kurz EEG ist in Kraft getreten am: 1. April 2000. Ab dem 01.Januar 2012 wird es diese Neufassung geben:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Vergütungssätze, Degression und Berechnungsbeispiele nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 04. August 2011 (‚EEG 2012’) des BMU: Anlagen, die bis zum 31.12.2011 ans Netz gehen, unterliegen weiterhin den Regelungen des EEG 2009.
Die Einführung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) in Deutschland schuf den Rahmen für neue Entwicklungen auf den Gebieten Erneuerbare Energien und Effizienz steigernde Technologien. Diese politischen Bedingungen eröffneten neue Einsatzgebiete für die ORC Technologie im Leistungsbereich von 2 bis 200 kW in Biogas- und Biomassekraftwerken, Mini- BHKW-s sowie der solarthermischen Energieerzeugung. Die ORC Technologie ist ein gutes Beispiel dafür, das durch Änderung der politischen Rahmenbedingungen fast vergessene Theorien zu neuem Leben erweckt werden und einen enormen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Denn ORC-Anlagen sind ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Energieanlagen, die erst am Anfang ihrer breiten Anwendung stehen. Die Einsatzmöglichkeiten sind enorm vielfältig und entsprechen zudem den politischen Grundsätzen, verstärkt dezentrale und kleinere Energieerzeugungseinheiten zu implementieren, die entweder bislang ungenutzte und/oder regenerative Energiequellen nutzen. Mehr zu den Neuerungen im EEG 2012 und 2009 mit Informationen zu Boni, Gutachten, Definitionen u. v. m. finden Sie hier →
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